Schweden beschließt Test bei Einreise
Bei der Einreise nach Schweden gilt ab dem 6. Februar bis zum 31. März 2021 die Pflicht zum Vorweisen eines negativen Covid-19-Tests, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Berufspendler und schwedische Staatsbürger sind von dieser Regel ausgenommen. Schweden hat keine Quarantänepflicht für Reisende (Ausnahme: Reisende aus Großbritannien, Südafrika und Brasilien). Weitere Informationen zu den in Schweden empfohlenen Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der FAQ-Seite der schwedischen Gesundheitsbehörde
Wir berufen uns auf Informationen von: https://visitsweden.de/uber-schweden/information-fur-reisende-nach-schweden-corona/ sowie auf https://www.folkhalsomyndigheten.se/smittskydd-beredskap/utbrott/aktuella-utbrott/covid-19/skydda-dig-och-andra/om-du-planerar-att-resa/krav-pa-negativt-covid-19-test/